Der Abschluss eines Heimvertrages ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 Heimgesetz - HeimG). In dieser Vorschrift finden sich auch Vorgaben über die Inhalte eines Heim-vertrages.
Der Heimvertrag ist am Tag der Aufnahme abzuschließen. Sie erhalten bereits im Vorgespräch ein Muster unseres Heimvertrages ausgehändigt, das Sie in Ruhe durchlesen können. Fragen zum Heimvertrag werden Ihnen gerne durch unser Haus beantwortet, spätestens jedoch im Aufnahmegespräch.
Obligatorisch ist, die Heimkosten per Lastschrift einzuziehen, ein entsprechender Zusatzvertrag (Einzugsermächtigung) wird Ihnen vorgelegt und erläutert. Ein Muster unseres Heimvertrages können sich Interessenten über die Seite "Anforderung von Unterlagen" zuschicken lassen.
Neben dem Heimvertrag werden Ihnen folgende Anlagen übergeben:
Anlage Allgemeine Leistungsbeschreibung
Hier finden sich allgemeine Angaben zum Träger, zur pflegerischen und hauswirt-schaftlichen Versorgung, zum Sozialdienst, zur Organisation etc.
Anlage Regelleistungen
In dieser Anlage werden die - Regelleistungen der Hauswirtschaft und der Küche - Regelleistungen der Pflege - Regelleistungen der sozialen Betreuung, Kultur und Freizeit - Regelleistungen der Verwaltung - Regelleistungen der Haustechnik genau beschrieben und erläutert. Angeschlossen an dieses Leistungsverzeichnis ist ein Merkblatt zur Wäschereinigung.
Zimmerbeschreibung
In der Zimmerbeschreibung wird Ihr Zimmer von der Lage und der Ausstattung her beschrieben.
Beschwerdemanagement
Diese Anlage des Heimvertrages enthält die nach § 5 Abs. 10 HeimG vorgeschriebenen Inhalte des "Beschwerdemanagements". Hier werden die Institutionen genannt, die für die Beratung oder für Beschwerden zuständig sind. |