Vollstationäre Pflege
Das Haus verfügt über einen Versorgungsvertrag nach SGB XI für die vollstationäre Pflege sowie über eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung mit der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern. Die Vertragsbedingungen unterliegen den Vorschriften des Heimgesetzes, auch hinsichtlich der Kündigungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, einen befristeten Heimvertrag abzuschließen (sog. Schnupperwohnen), der auch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt werden kann.
Kurzzeitpflege
"Kurzzeitpflege" bedeutet die vollstationäre Pflege im Heim, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist, weil zum Beispiel die Haupt-Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen "ausfällt". Kurzzeitpflege wird von der jeweiligen Krankenkasse mit einem jährlichen Budget, das derzeit 1.432 Euro beträgt, bezuschusst. Da vom Versicherten Eigenanteile für Unterkunft & Verpflegung sowie Investivkosten zu bezahlen sind, ist eine Beratung im Einzelfall notwendig. Das Haus verfügt über eine Anzahl von eingestreuten (keine gesonderte Abteilung für Kurzzeitpflege) Kurzzeitpflegeplätzen. Auf Grund dieser Konstellation kommen die gleichen Tagessätze wie bei der Vollstationären Pflege zur Anwendung.
Verhinderungspflege
Im Prinzip die gleiche Leistung wie bei der Kurzzeitpflege, auch hier beträgt das Budget 1.432 Euro im Jahr. Allerdings muss seit mindestens einem Jahr eine Pflegestufe vorliegen. Demzufolge ist auch hier eine Beratung im Einzelfall unerlässlich.
Krankenhausnachsorge
Aus den Kliniken werden Patienten heutzutage deutlich früher entlassen als vor einigen Jahren. Gerade nach Operationen oder Unfällen besteht aber noch über einen gewissen Zeitraum die Notwendigkeit der ärztlichen Kontrolle sowie medizinischer und pflegerischer Versorgung.
Gerontopsychiatrische Betreuung
Seit Oktober 2007 stehen in jedem Stationsbereich Gruppenräume für die gerontopsychiatrische Versorgung zur Verfügung |